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Wie kann
Interessenvertretung
ablaufen?

Interessenvertretung passiert nicht nur auf der politischen, sondern auch auf der betrieblichen und der individuellen Ebene. Deshalb zeigen wir Ihnen nachfolgend Wege, wie Sie ausgehend von Ihrem konkreten Anliegen planvoll Schritt für Schritt Ihre Interessen vertreten können.

Es ist hilfreich, wenn Sie – als Pflegende – vorab eine Idee entwickeln, wie Sie Ihr Anliegen umsetzen. Dadurch stecken Sie ab, wie und an wen Sie Ihr Anliegen richten müssen und wer Sie gegebenenfalls bei der Umsetzung unterstützen kann.

Als interaktive Hilfestellung finden Sie am Ende dieser Seite einen „Entscheidungs­baum“. Er kann Ihnen spielerisch dabei helfen, Ihr Vorgehen zu systematisieren, aber auch neue Ideen der Interessenvertretung zu entwickeln.

wie funktioniert der Entscheidungs­baum?

Ausgehend von Ihrem individuellen Anliegen finden Sie Hinweise, die Sie von Ihrer Idee über die richtigen Adressat*innen und Unterstützer*innen bis hin zur Artikulation leiten werden. Je nachdem, welche Entscheidung Sie treffen, wird Ihnen der passende „Ast“ präsentiert.

Das heißt jedoch nicht, dass Sie nicht auch die Antwortalternativen anklicken können. Auch hier können sich nützliche Informationen verbergen, die Ihnen gegebenenfalls weitere Handlungsalternativen eröffnen.

Bitte beachten Sie:

  • Sie können jederzeit wieder von vorne beginnen, indem Sie den Button „Neu starten“ anklicken.
  • Einzelne Schritte können Sie rückgängig machen, indem Sie auf die gewünschte Auswahlbox klicken.
  • Boxen, die mit einem Ausrufezeichen versehen sind, sind Handlungsempfehlungen.
  • Boxen, die ein Häkchen haben, sind Auswahlboxen.
  • Wenn Sie weiterführende Informationen zu den aufgeführten Aktuersgruppen (z.B. Gewerkschaften, Berufsverbände) benötigen, dann klicken Sie auf die Seite „Wo kann ich mich engagieren?“. Hier finden Sie zum Beispiel wofür die Interessengruppen zuständig sind.
  • Der Entscheidungsbaum hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Und nun viel Spaß beim Durchklicken und Ausprobieren!

Abkürzungen

BR – Betriebsrat
PR – Personalrat
MAV ev. – Mitarbeitervertretung der evangelischen Kirche
MAV kath. – Mitarbeitervertretung der katholischen Kirche

Hier finden Sie den kompletten Entscheidungsbaum zum Download.

Entscheidungsbaum: Ablauf Interessenvertretung

Bitte wählen Sie aus

Definieren und formulieren Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich.
Ihr Anliegen betrifft sämtliche Pflegefach­personen der Branche.
Überlegen Sie sich, ob Sie für die Adressierung Ihres Anliegens Unter­stützung von Verbänden, Gewerkschaften, Fach­gesellschaften etc. möchten bzw. benötigen.
Sie möchten Unterstützung von Verbänden, Gewerk­schaften, Fachgesell­schaften etc. bei der Adressierung Ihres Anliegens.
Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. verfügen über etablierte Strukturen, die Sie wie folgt bei der Vertretung Ihres Anliegens unterstützen können:
Wenn Sie sich für die Mitwirkung in einem Verband, einer Gewerkschaft, einer Fachgesellschaft etc. entscheiden, dann können Sie sich auf zwei Arten engagieren.
Sie können eine stille Mitgliedschaft wahrnehmen.
Durch die Zahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge unterstützen Sie Verbände, Gewerkschaften etc. bei der Umsetzung ihrer Anliegen.
Sie können aktiv in Verbänden, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. mitwirken.
Sie können in Arbeits­gruppen und Gremien der Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. mitwirken.
Sie können bei der Öffentlichkeitsarbeit der Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. mitwirken, z. B. durch das Verfassen/ Teilen von Stellungnahmen.
Sie können bei der Lobbyarbeit der Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften mitwirken, indem Sie z. B. für Ämter kandidieren.
Sie können bei der Akquisition neuer Mitglieder mitwirken, da die Legitimation und Durchsetzungsstärke der Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. auch von die Anzahl der Mitglieder abhängig ist..
Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. können zielgruppen­spezfische und strategische Lobbyarbeit betreiben, um den politischen Prozess zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften verfügen über Fachexpert*innen, die (Fach-)Informationen schnell und kompetent bereitstellen können.
Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. haben weitreichende Netzwerke und pflegen Allianzen, die sie bei der Umsetzung ihrer Anliegen unterstützen können.
Verbände, Gewerkschaften, Fachgesellschaften etc. können medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit betreiben, z. B. Organisation von Veranstaltungen, Stellungnahmen mit großer Reichweite verfassen.
Sie benötigen keine Unterstützung von Verbänden, Gewerk­schaften, Fachgesell­schaften etc. bei der Adressierung Ihres Anliegens.
Suchen Sie sich Unterstützer*innen.
Gründen Sie eine (regionale) Initiative, einen Verein oder Ähnliches.
Schließen Sie Allianzen und netzwerken Sie mit anderen Akteursgruppen.
Betreiben Sie aktive und medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit.
Betreiben Sie zielgerichtete und zielgruppengerechte Lobbyarbeit.
Ihr Anliegen bezieht sich auf Sie und Ihre Kolleg*innen in Ihrer Einrichtung, Ihrer Dienststelle bzw. Ihrem Träger.
Informieren Sie sich, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, z. B. bei Ihren Vorgesetzten, Kolleg*innen, Ihrer Arbeit­nehmer*innen­vertretung: Ihre Einrichtung, Ihre Dienststelle oder Ihr Träger.
Informieren Sie sich z. B. bei Kolleg*innen oder der Arbeit­nehmer*innen­vertretung, ob Sie die Unterstützung der Arbeitnehmer*innen­vertretung (BR, PR, MAV) brauchen.
Sie benötigen bzw. möchten die Unterstützung der Arbeitnehmer*innen­vertretung für die Umsetzung ihres Anliegens.
Lassen Sie sich von Ihrer Arbeitnehmer*innen­vertretung beraten, ob Ihr Anliegen z. B. deren Mitbestimmungs­rechte berührt (BR, PR, MAV ev., MAV kath.):
Ihr Anliegen fällt in den Regelungsbereich der Arbeitnehmer*innen­vertretung.
Arbeitnehmer*innen­vertreter*innen können beispielsweise mit dem Arbeitgeber Dienst- / Betriebsvereinbarungen schließen.
Sichern Sie sich die Überstützung Ihrer Kolleg*innen zu und holen Sie sich die Erlaubnis Ihr Anliegen im Namen Ihrer Kolleg*innen zu vertreten.
Sie können im Idealfall gemeinsam mit der Arbeitnehmer*innen­vertretung in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen oder Sie überlassen der Arbeitnehmer*innen­vertretung die Aushandlung.
Es kann eine Einigungsstelle (PR/BR) aufgesucht oder gegründet werden.
Einrichtungen mit BR, PR oder MAV können Unterstützung von Gewerkschaften erhalten.
Gewerkschaften können z. B. Tarifverträge aushandeln (beispielhaft der Ablauf von Tarifvertragsverhandlungen im Öffentlichen Dienst der Länder).
Gewerkschaften können z. B. zum Streik aufrufen und Streikgeld auszahlen.
Ihr Anliegen fällt nicht in den Regelungsbereich der Arbeitnehmer*innen­vertretung.
Sprechen Sie mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und tauschen Sie sich über Ihr Anliegen aus. Nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Gesprächspartner.
Mobilisieren Sie Ihre Kolleg*innen Sie bei Ihrem Anliegen (aktiv) zu unterstützen. Gewerkschaften können Ihnen dabei behilflich sein.
Gründen Sie eine Arbeitsgruppe mit einer Strategie, klaren Zuständigkeiten und Aufgabenpaketen, um Ihr Anliegen umzusetzen.
Informieren Sie sämtliche Kolleg*innen Ihrer Einrichtung, Ihrer Dienststelle oder Ihres Trägers und holen Sie sich die Unterstützung für Ihr Vorhaben ein.
Sie können Ihr Anliegen eigenständig gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können Ihr Anliegen ggf. gemeinsam mit einer Vertreter*in der Gewerkschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können Ihr Anliegen ggf. gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Management stellvertretend von einer Vertreter*in der Gewerkschaft vertreten lassen.
Holen Sie sich die Erlaubnis Ihrer Kolleg*innen ein, das Anliegen auch in deren Namen zu vertreten.
Formulieren Sie ggf. mit Unterstützung Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes Ihr Anliegen klar.
Legen Sie sich ggf. mit Unterstützung der Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes eine Agrumentation zurecht.
Formulieren Sie ggf. mit Unterstützung der Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes Handlungsoptionen.
Nehmen Sie Kontakt zu Kolleg*innen außerhalb Ihre Einrichtung auf und fragen Sie, ob Ihr Anliegen in anderen Einrichtungen umgesetzt ist. Lernen Sie von den Erfahrungen anderer.
Sie können eine (regionale) Initiative gründen, die auch andere Akteure außerhalb Ihrer Einrichtung umfasst.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dann kann Sie die Gewerkschaft ggf. bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, dann kann Sie der Berufsverband ggf. bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie kein Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband sind, dann können Sie durch eine Mitgliedschaft deren Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann vom Arbeitgeber in bestimmten Fällen informiert werden.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann in bestimmten Regelungsbereichen gegenüber dem Arbeitgeber beratend tätig werden.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann das Recht auf Anhörung haben - zu bestimmten Fragestellungen.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann das Recht auf Zustimmung in bestimmten Fällen haben.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann in bestimmten Fällebn on ihrem Initiativrecht Gebrauch machen.
Sie benötigen bzw. möchten keine Unterstützung von der Arbeitnehmer*innen­vertretung für die Umsetzung ihres Anliegens.
Sprechen Sie mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und tauschen Sie sich über Ihr Anliegen aus. Nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Gesprächspartner.
Mobilisieren Sie Ihre Kolleg*innen Sie bei Ihrem Anliegen (aktiv) zu unterstützen. Gewerkschaften können Ihnen dabei behilflich sein.
Gründen Sie eine Arbeitsgruppe mit einer Strategie, klaren Zuständigkeiten und Aufgabenpaketen, um Ihr Anliegen umzusetzen.
Informieren Sie sämtliche Kolleg*innen Ihrer Einrichtung, Ihrer Dienststelle oder Ihres Trägers und holen Sie sich die Unterstützung für Ihr Vorhaben ein.
Sie können Ihr Anliegen eigenständig gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gemeinsam mit einer Vertreter*in der Gewerkschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Management stellvertretend von einer Vertreter*in der Gewerkschaft vertreten lassen.
Holen Sie sich die Erlaubnis Ihrer Kolleg*innen ein, das Anliegen auch in deren Namen zu vertreten.
Formulieren Sie ggf. mit Unterstützung Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes Ihr Anliegen klar.
Legen Sie sich ggf. mit Unterstützung der Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes eine Argumentation zurecht.
Formulieren Sie ggf. mit Unterstützung der Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandesschaft Handlungsoptionen.
Nehmen Sie Kontakt zu Kolleg*innen außerhalb Ihre Einrichtung auf und fragen Sie, ob Ihr Anliegen in anderen Einrichtungen umgesetzt ist. Lernen Sie von den Erfahrungen anderer.
Sie können eine (regionale) Initiative gründen, die auch andere Akteure außerhalb Ihrer Einrichtung umfasst.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dann kann Sie die Gewerkschaft ggf. bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, dann kann Sie der Berufsverband ggf. bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie kein Mitglied in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft sind, dann können Sie durch eine Mitgliedschaft deren Leistungen in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie dennoch mit Ihrer Arbeitnehmer*innen­vertretung über Ihre Anliegen. Sie können von dem Erfahrungswissen der Arbeitnehmer*innen­vertretung profitieren.]
In Ihrer Einrichtung, Dienststelle bzw. bei Ihrem Träger gibt es keine Arbeitnehmer*innen­vertretung.
Vertreten Sie Ihr Anliegen ohne eine Arbeitnehmer*­innenvertretung zu gründen.
Sprechen Sie mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und tauschen Sie sich über Ihr Anliegen aus. Nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Gesprächspartner.
Mobilisieren Sie Ihre Kolleg*innen Sie bei Ihrem Anliegen (aktiv) zu unterstützen. Gewerkschaften können Ihnen dabei behilflich sein.
Gründen Sie eine Arbeitsgruppe mit einer Strategie, klaren Zuständigkeiten und Aufgabenpaketen, um Ihr Anliegen umzusetzen.
Informieren Sie sämtliche Kolleg*innen Ihrer Einrichtung, Ihrer Dienststelle oder Ihres Trägers und holen Sie sich die Unterstützung für Ihr Vorhaben ein.
Sie können Ihr Anliegen eigenständig gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gemeinsam mit einer Vertreter*in der Gewerkschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Management stellvertretend von einer Vertreter*in der Gewerkschaft vertreten lassen.
Holen Sie sich die Erlaubnis Ihrer Kolleg*innen ein, das Anliegen im Namen Ihrer Kolleg*innen zu vertreten.
Formulieren Sie ggf. mit Unterstützung Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes Ihr Anliegen klar.
Legen Sie sich ggf. mit Unterstützung der Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes eine Argumentation zurecht.
Formulieren Sie ggf. mit Unterstützung der Gewerkschaft und/oder des Berufsverbandes Handlungsoptionen.
Nehmen Sie Kontakt zu Kolleg*innen außerhalb Ihre Einrichtung auf und fragen Sie, ob Ihr Anliegen in anderen Einrichtungen umgesetzt ist. Lernen Sie von den Erfahrungen anderer.
Sie können eine (regionale) Initiative gründen, die auch andere Akteure außerhalb Ihrer Einrichtung umfasst.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dann kann Sie die Gewerkschaft ggf. bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, dann kann Sie der Berufsverband ggf. bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie kein Mitglied in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft sind, dann können Sie durch eine Mitgliedschaft deren Leistungen in Anspruch nehmen.
Hier finden sie weiterführende Informationen für den Fall, dass Sie eine Arbeitnehmer*innen­vertretung (BR) gründen möchten.
Ihr Anliegen bezieht sich auf Sie als Pflegefach­person in Ihrer Einrichtung, Ihrer Dienststelle bzw. Ihrem Träger.
Informieren Sie sich, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, z.B. bei Ihren Vorgesetzten, Kolleg*innen, Ihrer Arbeit­nehmer*innen­vertretung: Ihre Einrichtung, Ihre Dienststelle oder Ihr Träger.
Informieren Sie sich z.B. bei Kolleg*innen oder der Arbeitnehmer*innen­vertretung, ob Sie die Unter­stützung der Arbeit­nehmer*innenvertretung (BR, PR, MAV) brauchen.
Sie benötigen bzw. möchten die Unterstützung der Arbeitnehmer*innen­vertretung für die Umsetzung Ihres Anliegens.
Gehen Sie ins Gespräch mit Ihrer Arbeitnehmer*innen­vertretung und lassen Sie sich beraten: Arbeit­nehmer*innenvertretungen haben teilweise weitreichende Mitbe­stimmungsrechte (BR, PR, MAV ev., MAV kath.) und (Erfahrungs-)Wissen.
Ihr Anliegen fällt in den Regelungsbereich der Arbeitnehmer*innen­vertretung.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung hat aufgrund Ihres (Erfahrungs-)Wissens die "Erfolgs­wahrscheinlichkeit" Ihres Anliegens einschätzen und durch ihre Unterstützung ggf. die Erfolgsaussicht erhöhen.
Treten Sie mit Ihrem Arbeitgeber/Management in Verhandlung. Sie können auch eine Vertreter*in der Arbeitnehmer*innen­vertretung mit in die Verhandlung nehmen.
Diskutieren Sie mit der Arbeitnehmer*innen­vertretung ihr Anliegen, da diese in bestimmten Angelegenheiten ihre Aushandlungsergebnisse mit dem Arbeitgeber ablehnen kann. Die Ablehnung kann dadurch vermieden werden.
Arbeitnehmer*innen-vertreter*innen können beispielsweise mit dem Arbeitgeber Dienst- / Betriebsvereinbarungen schließen, z.B. wenn die Arbeitnehmer*innen­vertretung Ihr Anliegen als förder­fähiges Anliegen für die gesamte Einrichtung identifiziert.
Ihr Anliegen fällt nicht in den Regelungsbereich der Arbeitnehmer*innen­vertretung.
Sprechen Sie mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und tauschen Sie sich über Ihr Anliegen aus. Nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Gesprächspartner.
Formulieren Sie Ihr Anliegen klar.
Sie können Ihr Anliegen eigenständig gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können Ihr Anliegen ggf. gemeinsam mit einer Vertreter*in der Gewerkschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Management stellvertretend von einer Vertreter*in der Gewerkschaft vertreten lassen.
Legen Sie sich eine Argumentation zurecht.
Formulieren Sie Handlungsoptionen.
Führen Sie diese Schritte ggf. mit Unterstützung durch die Gewerkschaft und/oder den Berufsverband durch.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dann kann Sie ggf. die Gewerkschaft bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, dann kann Sie ggf. der Berufsverband bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie kein Mitglied in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft sind, dann können Sie durch eine Mitgliedschaft deren Leistungen in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie dennoch die Arbeitnehmer*innen­vertretung über Ihre Anliegen. Sie können von dem Erfahrungswissen der Arbeit­nehmer*innen­vertretungen profitieren.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung muss in bestimmten Fragen vom Arbeitgeber informiert werden.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann in bestimmten Regelungsbereichen beratend tätig sein.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann das Recht auf Anhörung haben - zu bestimmten Fragestellungen.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung hat in bestimmten Bereichen ein Zustimmungsrecht.
Die Arbeitnehmer*innen­vertretung kann von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen.
Sie möchten keine Unterstützung von der Arbeitnehmer*innen­vertretung für die Umsetzung Ihres Anliegens.
Sprechen Sie mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und tauschen Sie sich über Ihr Anliegen aus. Nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Gesprächspartner.
Formulieren Sie Ihr Anliegen klar.
Sie können Ihr Anliegen eigenständig gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können Ihr Anliegen ggf. gemeinsam mit einer Vertreter*in der Gewerkschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Management stellvertretend von einer Vertreter*in der Gewerkschaft vertreten lassen - je nach Fragestellung.
Legen Sie sich eine Argumentation zurecht.
Formulieren Sie Handlungsoptionen.
Führen Sie diese Schritte ggf. mit Unterstützung durch die Gewerkschaft und/oder den Berufsverband durch.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dann kann Sie ggf. die Gewerkschaft bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, dann kann Sie ggf. der Berufsverband bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie kein Mitglied in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft sind, dann können Sie durch eine Mitgliedschaft deren Leistungen in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie dennoch die Arbeitnehmer*innen­vertretung über Ihre Anliegen. Sie können von dem Erfahrungswissen der Arbeit­nehmer*innen­vertretungen profitieren.
In Ihrer Einrichtung, Dienststelle bzw. bei Ihrem Träger gibt es keine Arbeitnehmer*innen­vertretung.
Vertreten Sie Ihr Anliegen ohne eine Arbeitnehmer*­innenvertretung zu gründen.
Sprechen Sie mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und tauschen Sie sich über Ihr Anliegen aus. Nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Gesprächspartner.
Formulieren Sie Ihr Anliegen klar.
Sie können Ihr Anliegen eigenständig gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können Ihr Anliegen ggf. gemeinsam mit einer Vertreter*in der Gewerkschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Management vertreten.
Sie können ggf. Ihr Anliegen gegenüber Ihrem Arbeitgeber/Management stellvertretend von einer Vertreter*in der Gewerkschaft vertreten lassen.
Legen Sie sich eine Argumentation zurecht.
Formulieren Sie Handlungsoptionen.
Führen Sie diese Schritte ggf. mit Unterstützung durch die Gewerkschaft und/oder den Berufsverband durch.
Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dann kann Sie ggf. die Gewerkschaft bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, dann kann Sie ggf. der Berufsverband bei der Umsetzung Ihres Anliegens beraten und unterstützen.
Wenn Sie kein Mitglied in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft sind, dann können Sie durch eine Mitgliedschaft deren Leistungen in Anspruch nehmen.
Hier finden sie weiterführende Informationen für den Fall, dass Sie eine Arbeitnehmer*innen­vertretung (BR) gründen möchten.
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